Studierendenschaft

Kassenprüfungsausschuss

Wir bekommen von euch Geld. Aber wo landet das genau? Und läuft da alles korrekt? Alles korrekt und vollständig Dokumentiert? Der Kassenprüfungsausschuss hat ein scharfes Auge darauf.


Die Haushaltsführung der Studierendenschaft folgt einfachen Regeln:

  • Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
  • Ausgaben dürfen nur insoweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne Zweckbestimmung fallen.
  • Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür vorgesehenen Titel zu buchen.
  • Alle Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen.
  • Für die Buchführung wird das kameralistische Buchführungssystem verwendet.
  • Für die Abwicklung der Zahlungen ist nur der Finanzreferent anordnungsberechtigt.
  • Der AStA kann Verträge mit einzelnen Mitgliedern des AStA nur mit Einwilligung des Studierendenrates schließen.

Die Kasse liegt im Verantwortungsbereich des AStA, genauer des AStA-Finanzreferenten. Doch wer kontrolliert ob die Gelder, die ihr an uns Zahlt rechtmäßig und Satzungskonform verwaltet werden? Dafür ist der Kassenprüfungsausschuss zuständig.

Der Kassenprüfungsausschuss besteht aus drei vom StuRa gewählten Mitgliedern, die nicht gleichzeitig Mitglied des AStA sein können.

Sie bekommt vom AStA nach jedem Haushaltsjahr einen vollständigen Finanzbericht, welchen Sie auf Einhaltung oben genannter Richtlinien überprüft und darauf basierend einen Finanzbericht schreibt. Dieser Finanzbericht wird dem StuRa übergeben, er ist Grundlage und zwingend nötig für die Entlastung für die Entlastung des AStA.