Prüfungsausschüsse (PA)
Der Prüfungsausschuss (PA) sorgt sich um die Formalien bei Prüfungen. Jedem Studiengang ist ein PA zugewiesen, es können mehrere Studiengänge einen gemeinsamen PA bilden.
Der Prüfungsausschuss ist für alle Formalitäten rund um das Prüfungswesen zuständig. Er kontrolliert die Einhaltung der Prüfungsordnung.
Der PA kontrolliert bei Beschwerden die Anzahl und Fristen von Prüfungen. Wenn Lehrende diese zu unpassend legen, sodass es nicht möglich ist diese Einzuhalten, kannst du dich zwecks Verbesserung der Studierbarkeit beim PA melden.
Der PA nimmt Anträge auf Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen und Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen an, bearbeitet und entscheidet diese.
Zusätzlich bearbeitet er von Lehrenden kommende Plagiatsvorwürfe. Er lädt dazu betroffene Studierende ein und hört sich die Seiten an.
Der PA nimmt Anträge auf Nachteilsausgleiche an und bearbeitet diese.
Prüfungsausschüsse bestehen aus mindestens zwei Lehrenden und einem Studi. Die Professorale-Seite muss die Stimmmehrheit haben.
Die Amtszeiten der Studierenden betragen ein Jahr, die der anderen Mitglieder drei Jahre. Die Plätze im PA werden rechtzeitig Studiengangsöffentlich ausgeschrieben, alle Studierenden betreffender Studiengänge sich bewerben können.
Die Sitzungstermine sind auf der Hochschul-Webseite zu finden, dennoch tagen die Prüfungsausschüsse nicht öffentlich. An einigen Stellen geschwärzte Protokolle kannst du ebenfalls auf der Hochschul-Webseite finden.
Die genauen Aufgaben und Pflichten der Prüfungsausschüsse findest du im Allgemeinem Teil der Bachelor/Masterprüfungsordnungen