Hochschulgremien

Personalrat

Was für die Studierenden gilt, gilt auf der anderen Seite auch für die Mitarbeitenden unter euch. Alle wissenschaftlichen, künstlerischen oder sonstigen Mitarbeitenden haben das Recht, sich für den Personalrat aufstellen zu lassen. Dieser Rat, der in der Regel aus Beamten und Mitarbeitenden besteht, wird ebenfalls bei den Gremienwahlen gewählt. Der Personalrat ist der Ansprechpartner für alle Belange auf Mitarbeiterebene.