Studierendenschaft

Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss

Wahlen sind cool, aber irgendwer muss sie auch Organisieren. Die Wahlausschüsse stellen sicher, dass alles seinen geordneten Weg geht.


Der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss organisiert die Wahlen aller Organe der Studierendenschaft. Die jährliche Wahl zum StuRa ist dabei die größte und aufwendigste Wahl.

Die Aufgaben sind dabei insbesondere:

  • Festlegung des Wahltermines
  • Festlegung der Kandidaturenfrist und -formalien
  • Veröffentlichung der Wahlausschreibung
  • Erstellung und Druck der Stimmzettel
  • Durchführung der Wahlstände
  • Auszählung der Wahl
  • Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Die Aufgaben sind dabei federführend vom Wahlausschuss auszuführen und bleiben in dessen Verantwortung, können aber vereinzelt auch an andere Strukturen übergeben werden. Das ist z.B. bei den Wahlen zum StuRa regelmäßig der Fall, da diese Wahl parallel und gemeinsam mit den Wahlen der Hochschulgremien stattfindet.

Zusätzlich ist der Wahlausschuss zuständig für alle weiteren kleineren Wahlen innerhalb der Organe der Studierendenschaft, insofern keine andere Regelung getroffen wurde. So werden auch die Abstimmungen und Personenwahlen innerhalb des StuRa oder von Fachschaften vom Wahlausschuss geleitet. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Wahl überall von gleicher Qualität ausgeführt wird.

Der Wahlausschuss besitzt keine ständige Präsenz und ist entsprechend auch nicht direkt Ansprechbar. Kontaktwünsche bitte via stura@hs-bremerhaven.de oder asta@hs-bremerhaven.de.

Der Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss kann jederzeit von allen Kandidierenden um Hilfe gebeten werden, insofern eine Vermutung auf nicht korrekte Durchführung der Wahl vorliegt.

Er wird die Vermutungen aufnehmen, prüfen und entsprechend Handeln.

Der Wahlprüfungsausschuss besitzt keine ständige Präsenz und ist entsprechend auch nicht direkt Ansprechbar. Kontaktwünsche bitte via stura@hs-bremerhaven.de oder asta@hs-bremerhaven.de.